Der im ersten Rechtszug nicht als Beteiligter hinzugezogene Angehörige kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Betreuungsentscheidung keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen. BGH, Beschluss v. 20.11.2014, AZ XII ZB 86/14 Diese Entscheidung des BGH zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass sich Angehörige sofort am Anfang eines Betreuungsverfahrens ausdrücklich als Verfahrensbeteiligte hinzuziehen lassen. Überdies ist […..]
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