Beschwerdebefugnis der Angehörigen

Der im ersten Rechtszug nicht als Beteiligter hinzugezogene Angehörige kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Betreuungsentscheidung keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen. BGH, Beschluss v. 20.11.2014, AZ XII ZB 86/14 Diese Entscheidung des BGH zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass sich Angehörige sofort am Anfang eines Betreuungsverfahrens ausdrücklich als Verfahrensbeteiligte hinzuziehen lassen. Überdies ist […..]
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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger – Die Verfahrensbeteiligung ist besonders wichtig

Die Frage der Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger in Betreuungsverfahren gibt immer wieder Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG haben die Angehörigen dann eine Beschwerdeberechtigung, wenn sie am Verfahren beteiligt worden sind. Weiterhin muss diese Verfahrensbeteiligung gerade in dem Verfahren erfolgt sein, dessen abschließende Sachentscheidung angegriffen werden soll. Eine Beteiligung im Erstverfahren – in dem es um […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Der Bevollmächtigte kann nicht im eigenen Namen Beschwerde hiergegen einlegen

Nach dem Beschluss des BGH vom 15.04.2015 (AZ: XII ZB 330/14) ist der Vorsorgebevollmächtigte nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen. Auch eine mögliche verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer nach Vollmachtswiderruf anhaltenden Vertretung des Betroffenen durch den Vorsorgebevollmächtigten kann diesem nur die Befugnis erteilen, eine Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung im Namen des Betroffenen einzulegen. Wenn eine […..]
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Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

Grundsätzlich ist für die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des zu Betreuenden  Voraussetzung, dass der Betreute tatsächlich seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Der Staat hat nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger durch die Einrichtung einer Betreuung in ihrer Freiheit zu beschränken, ohne dass sie sich selbst oder andere gefährden. Die Bestellung eines Betreuers […..]
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Steht dem Vorsorgebevollmächtigten ein eigenes Beschwerderecht zu, wenn trotz Vollmacht eine Betreuung angeorndet wurde?

In diesem Zusammenhang gibt es einen erwähnenswerten praktischen Fall, der zeigt, wie willkürlich und unvorhersehbar das oft kritisierte Betreuungsrecht in die Rechte und damit in das Leben der Betroffenen eingreifen kann. Es ging dabei um eine ältere, an Demenz leidende Dame. Sie hatte schon früh ihrer Schwester und deren Mann eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt, die unter anderem der Vermeidung einer […..]
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Wichtig für Angehörige: Beteiligung im Betreuungsverfahren von Anfang an

Die Kester-Haeusler-Stiftung hat schon in vielen Beiträgen darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass sich die Angehörigen einer Person, für die eine Betreuung eingerichtet werden soll, sofort am Verfahren als Beteiligte hinzuziehen lassen. Nun hat die Rechtsprechung einmal mehr deutlich gemacht, dass Angehörigen, die sich nicht frühzeitig beteiligen lassen, keinerlei Beschwerderecht gegen die Entscheidungen im Betreuungsverfahren zusteht. Und dies unabhängig […..]
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Die Beteiligten im Betreuungsverfahren

Neben dem Betroffenen selbst, dem Betreuer oder Bevollmächtigten und der Betreuungsbehörde sollen auch Angehörige des Betroffenen und ggf. eine von ihm bezeichnete Person seines Vertrauens von der Eröffnung des Betreuungsverfahrens verständigt werden. Es handelt sich dabei um den Personenkreis, der auch auf Antrag als Beteiligte am Betreuungsverfahren hinzuzuziehen ist. Gemeint sind damit also nach § 274 Abs. 4 FamFG der […..]
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Beteiligtenrechte

Die Stellung als am Verfahren Beteiligte hat eine wichtige praktische Bedeutung. Denn aus der Beteiligtenstellung ergeben sich besondere Rechte: 1. Sie sind vor der Betreuerbestellung anzuhören, § 279  Abs. 1 FamFG. Gerade im Fall von Familienangehörigen ist dies auch besonders wichtig, da davon ausgegangen wird, dass sich der Richter unter diesen Umständen ein realistischeres und ausführlicheres Bild des Betroffenen machen […..]
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Welche Rechte haben Sie, wenn zu Unrecht eine Betreuung für Sie angeordnet wurde und diese mittlerweile aufgehoben wurde?

Wenn eine gerichtliche Betreuung angeordnet wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür überhaupt nicht gegeben waren, ist die Betreuung vom Gericht wieder aufzuheben. Für viele Menschen bedeutet dieser Vorgang aber trotzdem einen unerhörten Eingriff in ihre Privatsphäre. Denn die (wenn auch nur kurzfristige) Einrichtung einer Betreuung hat den Betroffenen nicht nur in seiner allgemeinen Handlungsfähigkeit eingeschränkt, sondern auch gewichtig in das Persönlichkeitsrecht […..]
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Haben auch die Angehörigen das Recht, nachträglich gem. § 62 FamFG feststellen zu lassen, dass die Betreuungsanordnung rechtswidrig war?

Nein. Die Angehörigen, die Betreuungsbehörde und der Verfahrenspfleger sind grundsätzlich nicht nach § 62 FamFG antragsbefugt. Eine solche Befugnis ergibt sich im Übrigen für diese Personen auch nicht aus § 303 FamFG. Wie oben schon erwähnt, setzt der Antrag auf Feststellung nach § 62 FamFG voraus, dass der Beschwerdeführer (Betroffener) selbst in seinen Rechten verletzt wurde. Außerdem muss der Beschwerdeführer  […..]
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Die Menschenrechtsbeschwerde vor den Vereinten Nationen

Der maßgebliche völkerrechtliche Vertrag, der die Menschenrechte enthält, die über eine Individualbeschwerde geltend gemacht werden können, heißt Internationaler Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR). Der Pakt selbst enthält viele bei einer Betreuung oder Unterbringung relevanten Menschenrechte. So regelt beispielsweise Artikel 7 des Pakts, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf; insbesondere […..]
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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der Betreuerentlassung

Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger erstreckt sich mittlerweile auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der die Entlassung eines Betreuers abgelehnt worden ist. Dies gilt entgegen früherer BGH Rechtsprechung (BGHZ 132, 157-163), die den Grundsatz aus den Regelungen zur Vormundschaft auch auf Betreuungssachen übertrug, dass eine Verpflichtung des Gerichts zur Entlassung des Vormunds nur im Verhältnis zum Mündel besteht. Damals lehnte der […..]
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Beschwerderecht in Betreuungssachen

Grundsätzlich steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist (§ 59 Abs. 1 FamFG). Wenn ein Beschluss nur auf Antrag erlassen werden kann und der Antrag zurückgewiesen worden ist, steht die Beschwerde nur dem Antragsteller zu. Ergänzend hierzu gilt gemäß § 303 Absatz 2 FamFG, dass das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts […..]
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Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche Zwangsmaßnahmen in Unterbringungssachen

§ 1906 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt es zu, dass der Betreuer unter gewissen Voraussetzungen in eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betroffenen – in der Psychiatrie, im Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung- einwilligen kann, auch wenn sie dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht. Dies ist zulässig wenn der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung […..]
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Eilrechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist es möglich, sog. vorläufige Maßnahmen (“interim measures”) gegen die Bundesrepublik Deutschland zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Antragsteller ein irreparabler Schaden droht und ein Konventionsrecht verletzt ist. In dem Eilantrag müssen die dringenden Gründe für die Unaufschiebbarkeit mitgeteilt werden. Wie in einem anderen Beitrag bereits erwähnt, kann im Betreuungsrecht unter anderem […..]
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Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens auf europäischer Ebene

Deutschland ist Hohe Vertragpartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die umfassend Menschenrechte garantiert und über die Individualbeschwerde des Artikel 34 EMRK auch ein Rechtsschutzmittel gegen die Bundesrepublik Deutschland als weitere Instanz nach dem Bundesverfassungsgericht eröffnet. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention normiert, dass jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz hat. Dies sind Bereiche […..]
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Zulässigkeit einer erhöhten Betreuervergütung

Der Betreuer erhält einen auf 33,50 € erhöhten Stundensatz, wenn er über besondere, für die Betreuung nutzbare Kenntnisse verfügt, die er durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat. Dies regelt § 4 Abs.1 Nr.1 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz). Besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehende Kenntnisse, die den […..]
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Rechtsmittel gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

Gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers gibt es meist wegen § 276 Abs. 6 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) kein Rechtsmittel. Dieser besagt, dass die Bestellung eines Verfahrenspflegers oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme nicht selbständig anfechtbar sind. Trotzdem habe ich bereits Verfahren erlebt, in denen der Beschluss, einen […..]
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Nachrangige Kontrollverpflichtung des Betreuers bei Einschaltung eines Pflegedienstes

Betreuer werden letztlich oft nicht in der Lage sein, alle Angelegenheiten ohne fremde Hilfe durchzuführen. Lebt der Betroffene noch zu Hause in seiner Wohnung, wird – jedenfalls bei älteren Menschen – in der Regel ein Pflegedienst eingeschaltet. Wie wirkt sich das jedoch auf die Pflichterfüllung des Betreuers aus, wenn der Pflegedienst seinen Aufgaben nicht vollumfänglich nachkommt? Sicherlich gehört es zu […..]
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Zur Europäischen Menschenrechtsbeschwerde

In Betreuungs- und Unterbringungssachen geschehen gravierende Menschenrechtsverletzungen. Oft können Verletzungen gegen die körperliche Integrität, die Freiheit und nicht auch zuletzt gegen das Recht auf Familienleben vorliegen. Solche Rechte sind in Artikel 5 und Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention (kurz EMRK) als Abwehrrechte garantiert. Dadurch dass Betroffene in vielen Fällen von ihren engsten Verwandten abgeschirmt werden und ihnen von einem fremden […..]
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Betreuung – Rechtsbeschwerde

Eine Rechtsbeschwerde ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts im Betreuungsverfahren dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat (§ 70 Abs. 1 FamFG). Entscheidend ist, ob die Rechtsbeschwerde Kraft Gesetzes zugelassen ist oder nur bei ausdrücklicher Zulassung. Bei einem Betreuerwechsel findet die Rechtsbeschwerde nicht Kraft Gesetzes, sondern nur bei ausdrücklicher Zulassung statt (FamRZ 2011, 632,Rn. 8f und FamRZ […..]
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§ 58 FamFG – Beschwerde

Nach schriftlicher Bekanntgabe sind Endentscheidungen innerhalb von 1 Monat angreifbar. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht (schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle) einzulegen. ·         Die Beschwerde muss nach §70 FamFG statthaft sein.

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