Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Explizite gerichtliche Feststellungen sind erforderlich – erst recht wenn der Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ auf Betreuer übertragen werden soll

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. BGH, Beschluss v. 22.3.2017, AZ:  XII ZB 260/16 Hintergrund des Falles war, dass die Tochter des demenzkranken […..]
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Darf der Betreuer gegen den Willen des Betreuten dessen Wohnung betreten? Welche Kompetenzen stehen diesbezüglich dem Betreuungsgericht zu?

Aus guten Gründen ist das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützt. Gegen den Willen des Bewohners darf die Wohnung nicht betreten werden. Weder ein Betreuer noch ein Richter darf die Wohnung des Betroffenen ohne dessen ausdrückliche oder konkludente Zustimmung betreten. Innerhalb des  Betreuungsrechts gibt es von diesem Grundsatz nur wenige Ausnahmen, die dieses Recht  beschränken können: Zum einen dann, […..]
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Einwilligungsvorbehalt nur bei Verhältnismäßigkeit

Eigentlich ist es zu erwarten, dass angesichts der hohen Eingriffsintensität in die Grundrechte, die die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes mit sich bringt, die Betreuungsgerichte die ihnen obliegende Amtsermittlungspflicht diesbezüglich ordnungsgemäß erfüllen. Ein kürzlich vom BGH (Beschluss v. 1.3.2017, AZ: XII ZB 608/15) entschiedener Fall zeigt aber, dass dem nicht immer so ist. Obwohl in einem Betreuungsverfahren zwei Sachverständige zu der Frage, […..]
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Keine Betreuung ohne konkret festgestellten Handlungsbedarf

Eines der grundlegenden Prinzipien des Betreuungsrechtes ist es, dass eine Betreuung nur in dem Rahmen angeordnet werden darf, in dem sie erforderlich ist, d. h. grundsätzlich nur für die Bereiche, in denen der Betroffene aktuell seine rechtlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Eine Betreuungsanordnung, bzw. deren Ausdehnung auf weitere Aufgabenkreise für die Zukunft – sozusagen vorbeugend – gibt […..]
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Wer – außer der Patient selbst – kann den Arzt von der Schweigepflicht entbinden?

Eine Frage, die viele Betroffene, Angehörige und Pflegepersonal beschäftigt: Wie und von wem der Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden? Grundsätzlich kann nur der Patient (Betroffene) selbst der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zustimmen. Dies gilt aber nur dann, wenn der Patient auch einwilligungsfähig ist. Bei Einwilligungsunfähigkeit gibt es verschiedene Möglichkeiten und Fallkonstellationen, dieses Ziel zu erreichen: 1. Wenn […..]
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Grundlegendes zum Behindertentesament

Da behinderte Menschen in den meisten Fällen auf staatliche finanzielle Hilfen angewiesen sind, müssen sie, sobald sie z. B. durch Erbschaft zu Vermögen kommen, dieses aufgrund des Subsidiaritätsprinzips zur Deckung ihres Bedarfs – also ihres Lebensunterhaltes – verwenden. Das heißt, dass das geerbte Vermögen so lange zum Unterhalt herangezogen werden muss, bis es aufgebraucht ist. Der Erblasser dagegen (zumeist die […..]
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Was passiert, wenn der rechtliche Betreuer und der Testamentsvollstrecker ein und dieselbe Person sind?

Eine solche Konstellation ist grundsätzlich möglich, führt aber auch zwangsläufig zu einer gewissen „Gefährdungslage“ des Betreuten da sich dadurch Interessensgegensätze einstellen können. Denn in einem solchen Fall ist der Betreute hinsichtlich aller Entscheidungen bezüglich des Nachlasses nur einer einzigen Person „ausgeliefert“. Schließlich hat der Betreuer grundsätzlich die Aufgabe, die Interessen des Betreuten gegenüber dem Testamentsvollstrecker zu vertreten. Deshalb werden in […..]
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Vermögenssorge durch Betreuer?

Selbstverständlich können Betreuer für (Vermögens-)Schäden, die sie durch pflichtwidriges Verhalten verursacht haben, haftbar gemacht werden. Die Tatsache, dass Betreuungsgerichte oftmals ohne genaueres Hinsehen die Rechnungslegungen der Betreuer offensichtlich „durchwinken“, ändert hieran grundsätzlich nichts. Wenn einem Betreuer der Aufgabenkreis der Vermögenssorge übertragen wurde, verpflichtet dies denselben zu einer umfassenden Ermittlung und Verwaltung des Einkommens und des Vermögens des Betreuten. Des Weiteren […..]
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Kann der Betreuer auf eigene Initiative hin entlassen werden?

Das Betreueramt kann grundsätzlich vom Betreuer selbst beendet werden. Das Gesetz sieht dies in § 1908b Abs. 2 BGB ausdrücklich vor: „Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen, wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten, auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann.“ Mit dieser Regelung soll dem Betreuer die Möglichkeit gegeben werden, sich in bestimmten Fällen von den […..]
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Das Besuchsrecht / Kontaktrecht von Betreuten zu Angehörigen oder Freunden, Bekannten, Nachbarn usw. – bzw. dessen Verweigerung – ist immer wieder aktuelles und aufreibendes Thema

Wir erfahren von Fällen, in denen gesetzliche Betreuer allgemein der Meinung sind, sie hätten aufgrund ihrer Stellung als Vertreter der Betroffenen auch das Recht darüber zu entscheiden, zu welchen Menschen diese Kontakt haben dürfen oder nicht. Egal ob Angehörige, Freunde oder Bekannte – wer dem Betreuer durch sein Verhalten oder durch seinen Einfluss auf den Betroffenen ein Dorn im Auge […..]
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Betreuungsgericht ermächtigt Betreuerin grundlos zum Aufgabenkreis „Widerruf der Vorsorgevollmacht“

Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit zum Ausdruck gebrachte Absicht eines Betroffenen, eine zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Vorsorgevollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen nicht rechtfertigen, dass die Aufgabenkreise des Betreuers auf den weiteren Wirkungsbereich  „Widerruf der Vorsorgevollmacht“ ausgedehnt werden (BGH, Beschluss v. 13.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Eine Betroffene, für die eine Betreuung eingerichtet war, hatte eine […..]
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Die unterschiedlichen Blickwinkel des Betreuungsrechts

Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, der in betreuungsrechtlicher Sicht aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden kann: Eine ältere Dame (84 Jahre) hatte einem jungen Mann, der ihr „flüchtig“ bekannt war, einen Betrag in Höhe von 11.400 Euro zukommen lassen. Nachdem die beiden Töchter der Dame davon erfahren hatten, regten sie bei Gericht ein Betreuungsverfahren für ihre Mutter an. […..]
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Einwilligungsvorbehalt – der BGH macht erneut deutlich, dass er nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf

Auch bei der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden darf gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Auch wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn eindeutige und konkretisierte Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Vermögensgefährdung erheblicher Art schließen lassen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Der Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich auch nur für einen einzelnen […..]
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Pflichtbewusstes Betreuerverhalten scheitert an der Unwilligkeit von Ärzten

Ein Beispielsfall von positivem und pflichtbewußtem Betreuerverhalten wurde uns im Rahmen unserer Stiftungsarbeit zugetragen. Der ca. 40jährige Betreute leidet an einer Krankheit, die eine andauernde Einnahme von Medikamenten erforderlich macht. Die Langzeitwirkung des Medikaments, welches der Betroffene seit Jahren einnimmt, ist die Sterilisation. Der Betreuer ist sich dessen bewusst und möchte den Betreuten davor schützen. Er versuchte deshalb mit den […..]
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Betreuung kann erforderlich sein bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung

Der BGH hat mit Beschluss v. 27.01.2016, AZ: XII ZB 519/15 entschieden: 1 Auch die Gefahr, dass für den Betroffenen Verbindlichkeiten entstehen, die er aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen. 2. Wenn ein Betroffener krankheitsbedingt dazu neigt, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen, kommt die isolierte Bestimmung der […..]
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Vorläufige und anschließende Unterbringung – Hat der Betreuer wirklich beide Kompetenzen?

Die Befugnis eines Betreuers, die Unterbringung eines Betreuten in die Wege zu leiten und in diese einzuwilligen ergibt sich immer nur aus den ihm übertragenen Aufgabenkreisen. Wenn der Betreuer die Aufgabenkreise „Gesundheitsfürsorge“, „Aufenthaltsbestimmung“ oder „Befugnis zur Unterbringung“ nicht übertragen bekommen hat, ist er dazu nicht berechtigt. Deshalb ist in Unterbringungssachen besonders dann Vorsicht geboten, wenn vor einer Unterbringung eine vorläufige […..]
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Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts ist an strenge Voraussetzungen geknüpft

Um einen Einwilligungsvorbehalt anzuordnen (oder diesen zu verlängern) muss das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht feststellen, ob (nach wie vor) eine konkrete Gefahr für das Vermögen des Betroffenen besteht. Eine solche Gefahr kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der Betroffene ein umfangreiches Vermögen besitzt, welches er nicht (mehr) überblicken und verwalten kann. Dies insbesondere, wenn das Vermögen z. B. aus […..]
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Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen dazu ermächtigten Betreurer ist nur rechtmäßig, wenn dies die letzte Möglichkeit ist, den Vollmachtgeber vor Schaden zu bewahren

Zum wichtigen und in der Praxis sehr relevanten Thema des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht durch einen dafür eingesetzten Betreuer hat der BGH anlässlich eines aktuellen Falles (BGH, Beschl. v. 28.07.2015, AZ XII ZB 674/14) wichtige allgemeine Maßstäbe formuliert: 1. Der einzige Zweck, der mit der gerichtlichen Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf verfolgt werden darf und diese rechtfertigen kann, ist der, eine Gefährdungslage für […..]
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Der freie Wille des Betreuten und die Beachtung seiner Wünsche

Die Fähigkeit, einen eigenen, freien Willen bilden zu können, unterliegt in Bezug auf die Einrichtung einer Betreuung und/oder in Bezug auf den Vorschlag des Betroffenen, wer als Betreuer für ihn bestellt wird, unterschiedlichen Voraussetzungen: 1. Wenn ein Betroffener sich einem beginnenden Betreuungsverfahren gegenüber sieht und nicht möchte, dass eine Betreuung für ihn eingerichtet wird, ist dies zu beachten. Dies ergibt […..]
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Vermögenssorge – auch Anlagen in Aktien oder Rentenfonds für einen Betreuten sind möglich

Das LG Lübeck hat mit Beschluss vom 05.05.2015 (AZ: 7 T 157/15) entschieden: Anlagen in Aktien oder Rentenfonds oder in einem offenen Immobilienfonds sind nicht grundsätzlich als Anlageform des Vermögens eines Betreuten ausgeschlossen. Es muss immer im Einzelfall umfassend geprüft werden, welche Vor- und Nachteile ein solches Vorgehen für den Betroffenen mit sich bringt. Maßstäbe sind die aktuellen Wünsche des […..]
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Angehörige können Betreuer bzgl. Gesundheissorge werden – auch wenn sie für die Vermögenssorge vom Gericht als ungeeignet angesehen werden

Der Aufgabenkreis der Gesundheitssorge kann, je nachdem wie er vom Gericht konkretisiert wurde, unterschiedlich ausgestaltet sein. Meist betrifft er die gesamte medizinische Versorgung des Betroffenen, es kann aber auch sein, dass nur einzelne, konkrete medizinische Maßnahmen geregelt werden. Innerhalb dieses Aufgabenkreises muss sich der Betreuer vollumfassend um alle medizinischen Belange des Betroffenen kümmern. Dazu gehören beispielsweise die Einwilligung in eine […..]
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Wünsche des Betroffenen bezüglich der Betreuerauswahl

Der BGH hat mit Beschluss vom 22.04.2015 (AZ: XII ZB 577/14) entschieden, dass, auch wenn der Vorschlag des Betroffenen zur Auswahl eines Betreuers seinem Wohl hinsichtlich eines bestimmten Aufgabenkreises zuwider läuft, weil der vorgeschlagene Betreuer für diesen Aufgabenkreis ungeeignet ist, das Betreuungsgericht trotzdem prüfen muss, ob im Hinblick auf die weiteren Aufgabenkreise die Bestellung gerade dieses Betreuers doch in Betracht […..]
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Betreuer hat Schriftverkehr direkt mit Ämtern und Behörden zu führen, wenn der entsprechende Aufgabenkreis übertragen wurde

Das SG Chemnitz hat mit Gerichtsentscheid vom 01.04.2014 eine Entscheidung mit großer praktischer Bedeutung für Betreuer und Betreute getroffen. Es geht dabei um die immer wieder zu Problemen und Unsicherheiten führende Frage, ob Ämter und Behörden die Post, die den Betreuten betrifft, direkt an den Betreuer oder an den Betreuten zu schicken haben, wenn der Betreuer für den Aufgabenkreis „Vertretung […..]
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Was passiert, wenn eine Betreuung angeordnet wurde, obwohl eine Vorsorgevollmacht vorhanden war?

Wenn das Gericht die Betreuung angeordnet hat in der irrtümlichen Annahme, dass keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde und taucht die Vollmachtsurkunde später doch noch auf, ist der Betreuer verpflichtet, das Gericht über das Vorliegen der Vorsorgevollmacht zu informieren (§§ 1901 Abs. 5, 1901c S.2 BGB). Wenn die Vollmacht wirksam ist, bleibt es bei der Subsidiarität der Betreuung, d. h. die Betreuung […..]
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Widerruf einer Vollmacht durch den Betreuer

Als ausdrücklichen Aufgabenkreis gibt es für den Betreuer das Recht zum „Widerruf einer Vollmacht“. Auch dieser Aufgabenkreis muss dem Betreuer ausdrücklich zugewiesen sein und darf nicht in dem Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ enthalten sein. Hier geht es darum, eine vom Betroffenen früher verfasste (Vorsorge-)Vollmacht zu widerrufen, wenn erhebliche Zweifel bestehen hinsichtlich der Wirksamkeit der Vollmacht oder der Redlichkeit des Bevollmächtigten, so […..]
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Aufgabenkreis Fernmeldeverkehr und Post

Der Aufgabenkreis hinsichtlich der Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betroffenen und die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten der Post muss vom Gericht ausdrücklich angeordnet werden. Es ist nicht möglich, diesen Aufgabenkreis in eine Bestellung für „alle Angelegenheiten“ mit aufzunehmen. Dieser Aufgabenkreis darf nur dann angeordnet werden, wenn der Betreuer seine Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und […..]
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Zur Unterbringung eines Betreuten

§ 1906 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt grundsätzlich fest, dass eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig ist, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist. Ausgangspunkt ist hierbei immer, dass eine psychische Krankheit oder eine geistige bzw. seelische Behinderung des Betreuten besteht. Dies kann z.B. eine Alkohol- oder Drogensucht oder […..]
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Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge ist nicht verpflichtet, sich um die Räumung eines Heimplatzes zu kümmern

Obwohl innerhalb eines Betreuungsverfahrens für die Menschen oft der Eindruck entsteht, dass der bestellte Betreuer sich umfassend um die Belange der Betreuten kümmert – zumal manchmal sogar mehrere Betreuer für einen Betreuten bestellt werden – verhält es sich in der Realität oft anders. Ein  Betreuer darf nur innerhalb seines ihm übertragenen Aufgabenkreises tätig werden. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten wären – […..]
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Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“

Es ist zulässig, dem Betreuer „alle Angelegenheiten“ – also alle relevanten Lebensbereiche –  des Betreuten als Aufgabenkreis zu übertragen. Die Einrichtung einer Betreuung für alle Angelegenheiten bedeutet für den Betroffenen den schwerwiegendsten Grundrechtseingriff, der sogar mit dem Verlust des Wahlrechts einhergeht. Deshalb darf die Anordnung einer solchen „Totalbetreuung“ nur ausnahmsweise geschehen.

Die verschiedenen Aufgabenkreise des Betreuers

Wenn eine Betreuung für eine Person angeordnet wird heißt das nicht automatisch, dass alle Lebensbereiche des Betroffenen betreuungsrechtlich geregelt werden. Das Betreuungsrecht ist durchzogen vom Grundsatz der Erforderlichkeit. Das heißt, nicht nur wenn es um die Frage geht, ob eine Betreuung grundsätzlich eingerichtet wird, sondern auch für welche Lebensbereiche im Einzelnen diese eingerichtet werden soll, muss die Erforderlichkeit geprüft werden.

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