Bei fehlerhafter zwangsweisen Unterbringung ist Amtshaftung möglich

Das OLG Karlsruhe hat zum Thema Amtshaftung entschieden: Den Ärzten eines öffentlich-rechtlich organsierten Zentrums für Psychiatrie obliegt die Amtspflicht, bei der Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen, die eine Unterbringung rechtfertigen sollen, Fehler in der Diagnose und Fehler in der Gefährdungsprognose zu vermeiden. Die Bejahung von Fremdgefährdung oder von Eigengefährdung in einem ärztlichen Zeugnis setzt voraus, dass konkrete Anknüpfungstatsachen die Gefährdungsprognose des […..]
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Die Vergütung des medizinischen Sachverständigen im Betreuungsverfahren

Die Kostenrechnungen von Ärzten, die für ein Betreuungsverfahren Gutachten erstellen, kann gerichtlich überprüft werden lassen. Allerdings wird nur in speziell zu überprüfenden Einzelfällen eine Kürzung der Vergütung zugelassen. Das OLG Nürnberg hat hierzu entschieden: 1. Bei der Kürzung der Rechnung eines medizinischen Sachverständigen in Betreuungsverfahren wegen nicht erforderlichen Zeitaufwands ist Augenmaß zu bewahren und mit Zurückhaltung vorzugehen; die Kürzung bedarf […..]
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Beispiele von Gutachten für Unterbringungsmaßnahmen, die den rechtlichen Anforderungen nicht genügen:

Zeitablauf Für die Anordnung oder Genehmigung einer Unterbringung darf nicht auf ein zeitlich früher erstattetes Gutachten zurückgegriffen werden, welches ursprünglich etwa für eine vorläufige Unterbringung erstellt wurde. Es ergibt sich in der Regel aus einem solchen Gutachten nur die Erforderlichkeit der Unterbringung für einen bestimmten Zeitraum, der sich zum Zeitpunkt der neuen Entscheidung erledigt hat. Ärztliches Zeugnis Das ärztliche Zeugnis […..]
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Das Gutachten als Grundlage für die Unterbringung

Für die Anordnung oder Genehmigung aller Unterbringungsmaßnahmen gilt: Es hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der Unterbringungsmaßnahme stattzufinden, § 321 FamFG. Dazu gehört zunächst, dass dem Betroffenen zumindest formlos mitgeteilt wird, wer der Sachverständige sein wird. Dadurch wird dem Betroffenen das verfahrensrechtlich notwendige „rechtliche Gehör“ garantiert, es wird ihm so die Möglichkeit gegeben, bspw. den […..]
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Die Genehmigung einer Zwangsbehandlung ohne ausreichende gutachterliche Grundlage ist rechtswidrig

Wenn vom Betreuungsgericht die Zwangsbehandlung eines Betroffenen genehmigt wird und dazu nicht – wie von § 321 Abs. 1 FamFG zwingend vorgeschrieben – ein (ausreichendes) Gutachten zur Notwendigkeit dieser Maßnahme eingeholt wird, stellt dies eine Verletzung einer elementaren Verfahrensgarantie des Betroffenen dar. BGH, Beschluss v. 08.07.2015, AZ: XII ZB 600/14 § 321 Abs. 1 S. 1 FamFG bestimmt, dass vor […..]
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Ist die Erstellung eines Gutachtens immer erforderlich, wenn das Gericht darüber entscheiden soll, ob eine Betreuung eingerichtet werden soll?

Nein. Die Erstellung eines Gutachtens ist dann nicht zwingend durchzuführen, wenn für das Gericht hinreichend Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass bei der betreffenden Person kein Bedarf für die Einrichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes besteht und dementsprechend eine Betreuung oder ein Einwilligungsvorbehalt nicht angeordnet wird. In einem solchen Fall besteht für das Gericht kein Anlass, das Verfahren weiter […..]
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Sachverständigengutachten ohne persönliche Untersuchung ist fehlerhaft und nicht verwertbar

Die Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens im Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Es bleibt aber auch in diesem Verfahren bei der Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 26 FamFG). Allgemein gilt, dass wenn das Gericht anordnet, dass ein Sachverständigengutachten eingeholt wird und seine spätere Entscheidung darauf stützt, dann muss dieses Gutachten auch den formalen Anforderungen genügen. Die Kriterien des […..]
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Das Gericht ist verpflichtet, alle vorhandenen Arztgutachten zu berücksichtigen und für seine Entscheidung zu verarbeiten

Der BGH hat mit Urteil vom 11.11.2014 (AZ: VI ZR 76/13) entschieden: a) In Arzthaftungsprozessen hat der Tatrichter die Pflicht, Widersprüchen zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger von Amts wegen nachzugehen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, auch wenn es sich um Privatgutachten handelt. b) Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, […..]
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Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens bei Verlängerung der Betreuung?

Das Verfahren der Verlängerung der Betreuung ist in § 295 FamFG geregelt. Danach gelten für die Verlängerung grundsätzlich die Vorschriften, die auch für die erstmalige Anordnung der Betreuung gelten. Das heißt, dass die Voraussetzungen der Betreuung (Betreuungsbedürftigkeit, Erforderlichkeit der Betreuung und Eignung des Betreuers) bei der Verlängerung der Betreuung neu geprüft werden müssen und grundsätzlich auch ein neues Gutachten nach […..]
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Anwesenheitspflicht des ges. Betreuers bei medizinischen Untersuchungen

Welche Rolle spielt der Betreuer bei medizinischen Untersuchungen? Ärztliche Maßnahmen sind nur zulässig, wenn der Patient in diese einwilligt. Ansonsten können sie einen rechtswidrigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten darstellen. Für diese Einwilligung muss der Patient allerdings einwilligungsfähig sein. Dies ist im Betreuungsrecht oft ein problematischer Punkt. Es ist aber nicht so, dass grundsätzlich alle Personen, die unter […..]
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Qualifikation des Arztes

Der in einem Betreuungsverfahren zur Gutachtenerstellung beauftragte sachverständige Arzt soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Ist die Qualifikation nicht ohne weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes zu erkennen, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen.

Arzt – Diagnoseirrtümer/Behandlungsfehler

Diagnoseirrtümer, die auf eine Fehlinterpretation erhobener Befunde zurückzuführen sind, werden von der Rechtsprechung nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet. Denn Irrtümer bei der Diagnoseerstellung sind nicht zwingend die Folge eines vorwerfbaren Versehens des behandelnden Arztes, weil die Symptome einer Erkrankung nicht immer eindeutig sind sondern auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein können. Ein Fehler liegt daher erst dann vor, wenn die diagnostische Bewertung für einen gewissenhaften Arzt nicht vertretbar erscheint.

Betreuung ohne ärztliches Zeugnis oder einfach nur ein sachliches Gutachten ?

Nach § 281 FamFG kann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 280 FamFG verzichtet werden und es genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn –     der Betroffene die Bestellung eines Betreuers beantragt und auf die Begutachtung verzichtet hat und die Einholung eines Gutachtens insbesondere im Hinblick auf den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers unverhältnismäßig wäre oder   –     ein Betreuer nur […..]
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10. Was bedeutet überhaupt der Begriff „Betreuer“?

Unter „Betreuer“ ist der gesetzliche oder rechtliche Betreuer gemeint, der von einem Richter bestellt wird. Besser wäre hierfür der Ausdruck „rechtlicher“ oder „gesetzlicher Betreuer“, da oftmals auch von älteren Menschen der Begriff falsch verstanden wird. Sie kommen in ein Krankenhaus und werden gefragt, ob sie eine Betreuung oder einen Betreuer benötigen und meinen eine Hilfe im Haushalt. Angesichts derartiger Fragen […..]
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29. Ist es richtig, dass der Betreuer bei Arztbesuchen, soweit dem Betreuer die Entscheidung über die ärztliche Versorgung übertragen wurde, anwesend sein muss?

Ja. Auch hier sieht man wieder, wie wichtig es ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um dem Bevollmächtigten die Anwesenheit beim Arztbesuch zu ermöglichen. Hat man die Vorsorgevollmacht vergessen, muss man damit rechnen und teilweise zu Recht, dass der Betreuer bei Arztbesuchen anwesend ist. Gerade damit Ärzte nicht vorschnell die Einwilligung eines Betreuten unterstellen, sollte der Betreuer bei Behandlungsgesprächen anwesend sein. […..]
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76. Wann kann der Arzt auch ohne Einbeziehung Dritter bei einwilligungsunfähigen Volljährigen entscheiden?

Der Arzt geht von einem mutmaßlichen Empfinden des Patienten aus. Der Sterbeprozess ist bereits irreversibel eingetreten. Sind diese beiden Bedingungen nicht eingetreten, muss der Arzt solange warten, bis entweder der Patient wieder seine Entscheidungen treffen kann oder ein zu bestellender Vertreter die Entscheidungen trifft oder sich aus der Vollmacht eine Richtlinie für den Arzt ergibt. Will der vom Gericht bestellte […..]
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77. Hat der Arzt nicht aus seiner ärztlichen Tätigkeit heraus ein eigenständiges Behandlungsrecht eines Patienten, wenn dieser ins Krankenhaus muss?

Das Recht und die Pflicht zur Behandlung eines Patienten ergeben sich allein aus dem Auftragsverhältnis zwischen Arzt und Patienten. Vor jeder ärztlichen Maßnahme muss der Arzt die Einwilligung des Patienten einholen bzw. soweit dieser nicht handeln kann, von seinem Betreuer oder Bevollmächtigten. Ist der Patient in der Lage, die Behandlungsart und Notwendigkeit zu erkennen und lehnt er dennoch die Behandlung ab, dann darf der Arzt eine Behandlung nicht durchführen.

78. Kann ich als Verwandter oder Ehepartner in ärztliche Behandlungen meines Lebenspartners oder Angehörigen einwilligen, falls dieser nicht in der Lage ist, die Einwilligung selbst auszusprechen?

Vorab muss ausgeführt werden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Patienten verlangt, dass der Arzt zu jeder Maßnahme, auch für bloße Untersuchungen und erst Recht bei Eingriffen wie z.B. Blutentnahme oder Operation, eine wirksame Einwilligung des Patienten benötigt. Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung ist, dass der Patient das Wesen und die Bedeutung und Tragweite der ärztlichen Maßnahme in ihren Grundzügen verstanden hat. Ein entsprechendes Verständnis ist nur möglich, wenn der Arzt hierzu die entsprechende Aufklärung tätigt (BGH NJW 1981, S. 633).

112. Muss einer Patientenverfügung eine ärztliche Aufklärung vorausgehen?

Die Rechtswissenschaft geht fast einhellig davon aus, dass eine Patientenverfügung nur dann wirksam ist, wenn ihr eine entsprechend ausreichende ärztliche Aufklärung vorausgegangen ist. Etwas anderes gilt dann, wenn der Betroffene ausdrücklich vor Zeugen oder schriftlich darauf verzichtete. Der Hintergrund dieser Argumentation ist der, dass jegliche Einwilligung in ärztliches Handeln oder in eine ärztliche Heilbehandlung eine entsprechende Aufklärung voraussetzt. Abgeleitet von […..]
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114. Muss die Patientenverfügung, also die Anordnung an den Arzt oder an das Krankenhaus, wie man behandelt werden will, insbesondere wann die Behandlung abzubrechen ist, jedes Jahr wiederholt werden?

Im entscheidenden Fall muss nach § 1904 Abs. 2 BGB auch der Bevollmächtigte, wenn er die Behandlung abbrechen will, die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht einholen. Es gibt immer wieder die Anforderungen seitens der Literatur, dass die Patientenverfügung jedes Jahr wiederholt wird, damit der Wille wie man behandelt werden will, möglichst aktuell ist. Ich persönlich halte dies für unbegründet, weil niemanden einen […..]
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122. Kann eine Patientenverfügung dem Betreuer oder Bevollmächtigten bzw. dem Arzt eine bestimmte Behandlungsart verbieten oder festlegen, dass eine bestimmte Behandlungsart unterlassen wird?

Diese Frage kann nur immer wieder in der konkreten Situation entschieden werden. Prinzipiell gilt, dass eine Patientenverfügung niemals jemanden zwingen kann, sich strafbar zu machen. Sie bewirkt auch nicht, dass jemand ohne nachzudenken, ohne zu prüfen und ohne zu bewerten die Patientenverfügung, egal, ob er sich strafbar macht oder nicht, umsetzen darf. Die Person, die sich nach der Patientenverfügung richtet, […..]
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Weigerung des Arztes

Sollte sich der behandelnde Arzt entgegen dem Willen des Patienten weigern, lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, ist die Behandlung nicht mehr von der Einwilligung des Patienten gedeckt, womit sich der Arzt einer Körperverletzung strafbar macht.

Der ärztliche Eingriff

Wenn einem Betreuer Aufgaben im Bereich der Personensorge übertragen worden sind, so wird es sich in den meisten Fällen um Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge handeln. Zu diesen Angelegenheiten zählen die

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