Das OLG Karlsruhe hat zum Thema Amtshaftung entschieden: Den Ärzten eines öffentlich-rechtlich organsierten Zentrums für Psychiatrie obliegt die Amtspflicht, bei der Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen, die eine Unterbringung rechtfertigen sollen, Fehler in der Diagnose und Fehler in der Gefährdungsprognose zu vermeiden. Die Bejahung von Fremdgefährdung oder von Eigengefährdung in einem ärztlichen Zeugnis setzt voraus, dass konkrete Anknüpfungstatsachen die Gefährdungsprognose des […..]
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