Was ist eine Betreuungsverfügung?

termin.jpgFür den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit kann gegenüber dem örtlich zuständigen Vormundschaftsgericht eine Person Ihres Vertrauens benannt werden. Zusätzlich können auch Wünsche an diese Person in der Verfügung genannt werden. Diese Person unterliegt dann als Betreuer der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts. Doch auch wenn man keine Person des Vertrauens kennt, bietet sich die Betreuungsverfügung an, da damit Wünsche schriftlich gegenüber dem Vormundschaftsgericht dokumentiert werden, an die sich das Gericht und die eventuell betreuende Person auch halten müssen. In Bayern bietet sich die Möglichkeit an, eine Betreuungsverfügung für den Fall der Fälle beim Vormundschaftsgericht zu hinterlegen. Zuständig ist dabei das Amtsgericht, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat. Es kann jedoch auch eine Person des Vertrauens mit der Aufbewahrung betraut werden. Diese ist verpflichtet, die Betreuungsverfügung im Falle des Eintritts der Betreuungsbedürftigkeit unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zuzuleiten.

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