Was sind Betreuungssachen ?

Nach § 271 FamFG sind Betreuungssachen Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung, des Weiteren Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes sowie sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1896 bis 1908 i des BGB betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt).

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