Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht

Bestehen beachtliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Vollmachtserteilung, können diese im Einzelfall die Einrichtung einer normalen Betreuung rechtfertigen, nicht aber die Errichtung einer Kontrollbetreuung nach § 1896 Abs. 3 BGB. Solchen Zweifeln muss das Gericht (so OLG Hamm, FamRZ 2009,2035) im Wege der Amtsermittlung ( § 26 FamFG) nachgehen.

Michael Franz
Dipl-Rechtspfleger (FH)

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