Bestehen beachtliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Vollmachtserteilung, können diese im Einzelfall die Einrichtung einer normalen Betreuung rechtfertigen, nicht aber die Errichtung einer Kontrollbetreuung nach § 1896 Abs. 3 BGB. Solchen Zweifeln muss das Gericht (so OLG Hamm, FamRZ 2009,2035) im Wege der Amtsermittlung ( § 26 FamFG) nachgehen.
Michael Franz
Dipl-Rechtspfleger (FH)