Wie sollte eine Patientenverfügung aussehen?

Die Verfügung muss schriftlich verfasst und der Betreffende mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden – im Notfall auch mündlich. Obgleich dies keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist, sollte eine Patientenverfügung am besten per Hand geschrieben werden, da dies klar zum Ausdruck bringt, dass der Betroffene sich nicht nur oberflächlich mit dem Thema beschäftigt hat. Dabei kann sie durchaus einem Formular nachempfunden sein, sollte aber erkennen lassen, dass sich der Verfasser mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
Wer sich nicht zutraut, eine solche Verfügung individuell abzufassen, der spricht mit dem Hausarzt, einem Rechtsanwalt oder Notar. Sinnvoll ist es, von der Verfügung Kopien zu ziehen, eine davon zu Hause aufzubewahren und eine weitere in der Hand- oder Brieftasche mitzuführen oder zumindest einen Hinweis, dass eine solche Verfügung abgefasst wurde und wo diese zu finden ist.

Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)

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