Wann endet eine befristete Betreuung?

Wenn eine Betreuung befristet angeordnet wurde, endet sie automatisch nach Ablauf dieser Frist. Ein gesonderter Aufhebungsbeschluss ist nicht erforderlich.
Wenn die Betreuung nach Fristablauf doch noch weiter erforderlich ist, muss sie neu angeordnet werden. Dafür sind wiederum die Vorschriften und durchzuführenden Maßnahmen zu beachten, die für die erstmalige Anordnung der Betreuung gelten.

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