Stellt der Betreuer fest, dass der betreute Waffen und Munition besitzt, deren Erwerb ihrer Art nach einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedürfen, so muss er das zuständige Amt unverzüglich über seinen Fund informieren.
Stellt der Betreuer fest, dass der betreute Waffen und Munition besitzt, deren Erwerb ihrer Art nach einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedürfen, so muss er das zuständige Amt unverzüglich über seinen Fund informieren.