Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.11.2008, Az. I-24 U 165/07 entschieden, wie weit die Obhutspflichten eines Pflegeheimbetreibers reichen.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind die Obhutspflichten des Pflegeheimbetreibers auf Maßnahmen beschränkt, die in Pflegeheimen mit vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand zu realisieren sind. Jedoch ist die Obhutspflicht in einer Gefahrensituation gesteigert.
Tanja Stier
Rechtsanwältin