Neues zur Diskussion bezüglich des geplanten Notfallvertretungsrechts für Angehörige

Die Bundesregierung hat zu dem geplanten Gesetzesentwurf, mit dem ein Notfallvertretungsrecht für Angehörige in Fragen der Fürsorgeregelungen und Gesundheitssorge in das BGB eingeführt werden soll, Stellung genommen. Diese sieht eine gesetzliche Vollmachtvermutung für Ehegatten und Lebenspartner kritisch. Statt dessen geht der Vorschlag der Bundesregierung nun dahin, ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht zwischen Ehe-, bzw. Lebenspartnern und zwar nur für den Bereich Gesundheitssorge einzuführen.
Nach wie vor sieht auch die Bundesregierung die rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht als das beste und wirkungsvollste Mittel an, für den Notfall vorzusorgen. Zum einen kann damit eine Betreuungseinrichtung verhindert werden, zum anderen wird damit das Selbstbestimmungsrecht gewährleistet.

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