Neue Ansätze zur Qualitätssicherung im Betreuungsrecht – Einführung eines Anfangsberichts bezüglich der Wünsche und Vorstellungen des Betreuten?

In Zusammenhang mit in der Vergangenheit durchgeführten Qualitätsstudien im Betreuungsrecht wurde ein Vorschlag dazu unterbreitet, wie es künftig besser möglich sein soll, das „Wohl des Betreuten“ festzustellen und im Rahmen von Betreuungsverfahren immer wieder zu aktualisieren.  Es soll durch die Erstellung eines Anfangsberichts im Betreuungsverfahren konkret festgehalten werden, welche Wünsche und Vorstellungen der Betreute im Rahmen seiner Lebensführung und seiner Teilnahme am Rechtsverkehr hat. Dieser Anfangsbericht soll während der Betreuung immer wieder aktualisiert werden, so dass die daraus hervorgehenden Präferenzen als handlungsleitend und nachvollziehbar für die Tätigkeit von Betreuern besser erkannt werden.
17.10.2018

Themen
Alle Themen anzeigen