Häusliche Krankenpflege für Betreuten auch außer Haus

Häusliche Krankenpflege beschränkt sich nach einer Entscheidung  des Hessischen Landessozialgerichts nicht auf Leistungen, die in der Wohnung des Versicherten erbracht werden, sondern kann unter Umständen auch auf den Arbeitsplatz ausgedehnt werden.In dem entschiedenen Fall wurde die Krankenkasse verpflichtet, eine tägliche Insulininjektion am Arbeitsplatz des Betreuten zu finanzieren.

Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)

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