In der Regel sollen beruflich tätige Betreuer über nutzbare Fachkenntnisse oder über ein abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität verfügen.
Es sollten folgende Kenntnisse vorhanden sein:
– Grundzüge des Betreuungsrechts
– Grundzüge des Sozialrechts
– Grundzüge der Gesundheitsfürsorge und Medizin
– Grundwissen Aufenthaltsbestimmung
– Grundzüge der Vermögenssorge
– Organisationmöglichkeiten
Daneben sollte die ständige Bereitschaft zur Fortbildung gegeben sein.
Folglich werden in erster Linie Angehörige folgender Berufsgruppen in Betracht kommen:
Dipl.-Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Verwaltungswirte, Juristen, Betriebswirte, Pädagogen, Psychologen…
Gelegentlich auch Krankenschwestern, Altenpflegerinnen etc.
Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)