Häufigste Berufsgruppen bei Berufsbetreuungen

In der Regel sollen beruflich tätige Betreuer über nutzbare Fachkenntnisse oder über ein abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität verfügen.

Es sollten folgende Kenntnisse vorhanden sein:
–    Grundzüge des Betreuungsrechts
–    Grundzüge des Sozialrechts
–    Grundzüge der Gesundheitsfürsorge und Medizin
–    Grundwissen Aufenthaltsbestimmung
–    Grundzüge der Vermögenssorge
–    Organisationmöglichkeiten

Daneben sollte die ständige Bereitschaft zur Fortbildung gegeben sein.
Folglich werden in erster Linie Angehörige folgender Berufsgruppen in Betracht kommen:
Dipl.-Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Verwaltungswirte, Juristen, Betriebswirte, Pädagogen, Psychologen…
Gelegentlich auch Krankenschwestern, Altenpflegerinnen etc.

Michael Franz
Dipl.-Rechtspfleger (FH)

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