Nach mittlerweile 25 Jahren Betreuungsgesetz gibt es in Deutschland aktuell rund 1,3 Mio Betreuungen, die Anzahl der Betreuungsverfahren ist damit leicht rückläufig. Die Möglichkeit, durch die Errichtung von Vorsorgevollmachten die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung erst gar nicht entstehen zu lassen wird von immer mehr Menschen rechtzeitig wahrgenommen und in die Tat umgesetzt.
Gesetzliche Betreuung im Allgemeinen ist nach wie vor ein schutzbedürftiges Arbeitsfeld mit Optimierungsbedarf. Wenn es für Betreuer eine klar strukturierte und kompetenzvermittelnde Ausbildung gäbe und in der Folge alle Betreuer den entsprechenden Anforderungen gerecht werden würden und müssten, gäbe es weniger Anfälligkeit für den Missbrauch der Betreuerstellung. Denn gerade Missbrauch und Betrug sind dem schutzbedürftigen Arbeitsfeld „Betreuung“ nach aller Praxiserfahrung immanent. Außerdem erscheint es als längst überfällige Selbstverständlichkeit, dass Betreuer, die einmal durch kriminelle Energie aufgefallen sind, nicht weiter als Betreuer beschäftigt werden dürfen – auch wenn sie sich in ihrer sonstigen Arbeitsweise für Betreuungsgerichte als gefällig und „problemlos“ und damit einfach zu handhaben darstellen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch immer, dass sich pflichtwidriges oder sogar strafbares Betreuerverhalten oft in schwammigem Territorium bewegt – konkrete Beweisführung ist oft sehr schwierig, langatmig oder schlichtweg nicht möglich. Es handelt sich in den krassen Fällen schließlich in aller Regel um hilflose, beeinflusste und eingeschüchterte Betroffene, die sich – ohne Unterstützung von außen zu bekommen – nicht wehren werden und können. Uns sind beispielsweise Fälle bekannt, in denen ein und dieselben Betreuer von (ausgelieferten) Betroffenen in verschiedenen Fällen mehrmals zu Erben von erheblichen Vermögenswerten oder Grundbesitz eingesetzt wurden – natürlich hinter dem Rücken der Angehörigen. Trotzdem sehen Gerichte bisweilen darin keinen Anlass, die betreffenden Betreuer, bzw. deren Arbeitsweise, einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Soweit die Betreuer scheinbar sauber arbeiten, bei Gerichten einen „guten Ruf“ genießen und zumindest vordergründig keinen Anlass für Beanstandungen geben, bekommen sie wie selbstverständlich immer neue Fälle übertragen.
Betont werden soll an dieser Stelle einmal mehr, dass die Mehrheit der Betreuer gute und für die Betroffenen enorm wichtige Arbeit leistet. Irgendwie muss die Gesellschaft damit zurechtkommen, dass die Zahl der Menschen, für die eine Betreuung erforderlich wird, stetig ansteigt. Nach der Statistik wird zur Zeit nahezu jede 2. Betreuung als Berufsbetreuung geführt, weil nicht alle Familien in der Lage sind, eine Betreuung für einen Angehörigen (oder auch für einen Fremden) ehrenamtlich zu führen. Eine solche Aufgabe als Ehrenamt zu übernehmen erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Zeitaufwand und verdient deshalb großen Respekt – ohne sie würde ein gewichtiger Teil unserer Zivilgesellschaft überhaupt nicht funktionieren. Und dennoch sind es die schwarzen Schafe unter den Betreuern, die es leider immer häufiger zu geben scheint, die die Qualität und das Ansehen der Betreuungsarbeit und vor allem das Wohl der Betroffenen, durch betrügerische Machenschaften mit Füßen treten. Dem könnte durch ein offizielles Berufsbild hinsichtlich der berufsmäßigen Betreuung (z. B. auch durch Einrichtung einer Berufskammer) zumindest ein großer Schritt entgegengetreten werden.