Die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht im Ausland

Vorsorgevollmacht.jpgIn der Regel gilt die Vollmacht auch im Ausland, wenn man verfügt hat, dass die vom Bevollmächtigten vorzunehmenden Rechtsgeschäfte auch im Ausland vorgenommen werden könne. Zum Teil muss aber im Rechtsverkehr mit verschiedenen Ländern vorab noch eine Bestätigung der Vorsorgevollmacht durch das Konsulat des jeweiligen Landes oder durch den Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts (das Landgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen Wohnsitz hat) erfolgen.

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