Der späte Einwilligungsvorbehalt

Rente_1.jpgIn der Praxis wird der Einwilligungsvorbehalt zum Teil nicht von Anfang an angeordnet, sondern erst im Nachhinein. Oft wird nämlich erst im Rahmen der Betreuertätigkeit klar, dass ohne einen Einwilligungsvorbehalt der Betreute gefährdet bleibt. Wenn dies der Fall sein sollte, dann kann der Betreuer selbst die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes beim Vormundschaftsgericht beantragen. Aufgrund dieses Antrages wird dann ein neues gerichtliches Verfahren notwendig, in welchem erneut Anhörungen stattzufinden haben. Sogar ein neues Sachverständigengutachten ist erforderlich, wenn seit der letzten Begutachtung mehr als 6 Monate verstrichen sind. Da dieses Verfahren aber sehr lange dauern kann, ist es in eiligen Fällen möglich, dass zuerst im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Einrichtung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehaltes beantragt wird. Zu beachten ist, dass der später angeordnete Einwilligungsvorbehalt nicht für Rechtsgeschäfte gilt, die der Betreute in der Vergangenheit, also vor dem Einwilligungsvorbehalt abgeschlossen hat. Diese bleiben, wenn der Betreute geschäftsfähig war, wirksam.

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