Betreuungsrecht – Geheimniskrämerei – Konto des Betreuten

Die Betreuer informieren die Betreuten selten über Kontenstände. Aus diesem Grund findet  keine, bzw. nur unzureichende Kontrolle der Betreuer statt. Selbst wenn die Betreuten in der Lage sind, die Kontenstände zu erfassen und nachzurechnen, denken die Betreuer oft nicht  daran, die Kontenstände dem Betreuten mitzuteilen. Hierin liegt meiner Ansicht nach ein schwerer Fehler in der Gesetzgebung. Der Gesetzgeber hätte eine Informationspflicht im Gesetz verankern müssen – schließlich es sich um das Geld des Betreuten und nicht um anonyme Gelder, die der Betreuer verwaltet.
01.02.2018

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