Betreuung – Angehörigeninformation

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Richters oder des Gerichts, Angehörige über die Einleitung eines Betreuungsverfahrens zu informieren. Der Stiftung werden fast monatlich Fälle bekannt, bei denen sich die Verwandten und Angehörigen beschweren, dass ein Betreuungsverfahren für einen Angehörigen eingeleitet wurde. Manchmal erfahren die Angehörigen erst nach dem Tod des Betreuten, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde.

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