Natürlich nicht. Er darf Geld vom Bankkonto abheben, wenn nicht weniger als € 2.500,00 auf dem Konto verbleiben. Der Betreuer kann auch bei dem Vormundschaftsgericht eine allgemeine Ermächtigung beantragen.
Natürlich nicht. Er darf Geld vom Bankkonto abheben, wenn nicht weniger als € 2.500,00 auf dem Konto verbleiben. Der Betreuer kann auch bei dem Vormundschaftsgericht eine allgemeine Ermächtigung beantragen.