Am 31. Dezember 2002 standen in der Bundesrepublik Deutschland erstmals über eine Million Menschen unter rechtlicher Betreuung. Das waren 61.014 oder 6,19 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach § 1904 BGB (Heilmaßnahmen) beispielsweise stieg von 3070 im Jahre 2001 auf 3877 (Steigerung um 26,29 %) im Jahr 2002. Anhand dieser steigenden Zahlen ist erkennbar, wie wichtig es ist, seine persönlichen Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln, indem man eine so genannte Vorsorgevollmacht erstellt, sein Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen zu können. Der nachfolgende Text beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht in einer für den Laien verständlichen Art und Weise. Klicken Sie einfach auf den Text, um die PDF Datei aufzurufen.