Verstörende Erlebnisse von Angehörigen in Verbindung mit gesetzlicher Betreuung / Wohnungsauflösung und verschwundenen Wertsachen

Betreuer haben dann, wenn Betroffene nicht mehr allein leben können und die Wohnungen aufgelöst werden müssen nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Wohnungen auszuräumen, bzw. ausräumen zu lassen und auch alle Wertsachen in Besitz zu nehmen.

Angehörige müssen darüber vom Betreuer nicht informiert werden. Dies kann zu verstörenden Erlebnissen führen. Von der Tochter einer Betroffenen wurde uns ein solcher Fall geschildert. Die Betroffene musste in ein Seniorenheim umziehen. Der Betreuer organisierte die Wohnungsauflösung. Die Angehörigen wurden davon in Kenntnis gesetzt, weshalb sie vor der geplanten Ausräumung durch eine vom Betreuer beauftragte Firma die Wohnung noch einmal aufsuchten um persönliche Gegenstände der Betroffenen – insbesondere Wertsachen – herauszuholen. Der Schock war groß, als sie nach Betreten der Wohnung feststellten, dass diese komplett durchwühlt und die Wertsachen nicht mehr aufzufinden waren.

Was war passiert?

Betreuer sind dazu verpflichtet, bei Wohnungsauflösungen sämtliche Wertsachen in Besitz zu nehmen und diese für die Betroffenen zu verwahren, bzw. sogar zu veräußern. Andernfalls würden Wertsachen womöglich durch die beauftragten Unternehmen entsorgt, bzw. bei der Auflösung einfach „verschwinden“. Für dadurch ggf. versursachte Vermögensschäden der Betroffenen könnte ein Betreuer später in Haftung genommen werden. Ob Wertsachen, wie z. B. Schmuck, lediglich für die Betroffenen verwahrt, ihnen später wieder zur Verfügung gestellt oder veräußert werden, hängt von den Umständen des Einzelfalles und vor allem von der Vermögenslage der Betroffenen ab. Rücksicht darauf, dass es sich bei einem Wertgegenstand z. B. um ein Geschenk eines Familienangehörigen oder allg. Familienbesitz handelt und deshalb für die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen einen hohen ideellen Wert hat, kann von einem gesetzlichen Betreuer  grundsätzlich nicht erwartet werden.

Auch wenn es sich bei diesem Vorgehen um die gesetzlichen Vorgaben und die reine Pflichterfüllung eines Betreuers handelt, ist dies – auch für die Angehörigen – ein nur sehr schwer zu akzeptierender Zustand.  Sie stehen in diesen Situationen den Entscheidungsbefugnissen der Betreuer hilflos gegenüber. Umso wichtiger ist es für die Angehörigen zu wissen, dass sie damit nicht allein sind. Wir sind davon überzeugt, dass öffentliche Kritik an dem bestehenden Betreuungssystem dazu beitragen kann, endlich wichtige gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen.

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