Wie schon mehrfach berichtet, ist ein Gesetz bezüglich der Vertretungsbefugnis von nahen Angehörigen, bzw. von Ehegatten in Deutschland geplant. Es scheiterte bis jetzt hauptsächlich daran, dass auf der einen Seite den stellvertretungsberechtigten Ehegatten, bzw. nahen Angehörigen durch dieses Gesetz weitreichende Befugnisse im Rahmen der Vermögenssorge eingerichtet werden sollen, auf der anderen Seite aber die Regelungen über die Einschränkung eines dadurch möglicherweise entstehenden Missbrauches für nicht ausreichend erachtet werden. Die Bundestagsdebatte hierzu wurde in den Sommer verschoben.