Mauscheleien bei Abrechnung von Betreuervergütungen auf Kosten der Betreuten, bzw. der Staatskasse

Einmal mehr wurde unserer Stiftung ein skandalträchtiger Fall zugetragen, diesmal geht es um zweifelhafte Vergütungsabrechnungen für Betreuer durch den Geschäftsführer eines Betreuungsvereins. In einem eng verwobenen Netz aus Politik und gesellschaftlichem Einfluss agiert dieser Betreuungsverein, der mehr als 1500 Betroffene betreut, offenbar am Rande der Legalität, zumindest aber am Rande der Moral und Rechtschaffenheit.
Konkret ging es darum, dass der Betreuer eines Betroffenen in Rente ging. Der Betroffene wurde darüber nicht informiert und wurde von dem Betreuungsverein, dem der Betreuer angehörte,  in der Folge – wie so oft – lediglich „verwaltet“, d. h. er bekam sein Taschengeld überwiesen. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit des Vereins für den Betroffenen blieb aus. Er bat die Mitarbeiter des Betreuungsvereins mehrfach um ein Gespräch, da er mit seinem Betreuer sprechen wollte. Der Verein reagierte nicht, Gespräche wurden abgelehnt. Erst nachdem der Betroffene nach ereignislosen 5 Monaten einen Rechtanwalt einschaltete, wurde er davon in Kenntnis gesetzt, dass sein bisheriger Betreuer in Rente gegangen war und dass der Verein offenbar einen Nachfolger als Betreuer benannt hatte. Davon wusste der Betroffene nichts. Nach langen weiteren 6 Monaten wurde vom Betreuungsgericht – auf Antrag des Betroffenen – ein neuer Betreuer, der nicht dem o. g. Betreuungsverein angehörte, bestellt.
Dieser Fall ist in zweierlei Hinsicht als skandalös zu bezeichnen: Zum einen wurde ein betreuungsbedürftiger Mensch über Monate hinweg allein gelassen, er wurde verwaltet. Dies ist genau die Situation, die wir oft feststellen, die aber mit dem Grundgedanken des Betreuungsrechts, nämlich bestmöglichste Unterstützung, Hinführung zu einem wieder eigenverantwortlichen Leben, (soweit möglich) und Handeln zum Wohle des Betreuten, nichts zu tun hat. Eine gerichtliche Betreuung, von der alle Seiten profitieren können, erfordert mehr als die monatliche Zuteilung von Taschengeld durch die Verwaltung des Betreuungsvereins.
Zum anderen beweist die Tatsache, dass der Betreuungsverein  trotzdem die ganzen 9 Monate, in denen der Betroffene noch nicht einmal wusste, dass der Verein einen neuen Betreuer für ihn benannt hatte und ihm jeder Kontakt und jedes Gespräch verweigert wurde, im Rahmen der Vergütungspauschale für Betreuer abgerechnet und sich den Betrag von der Staatskasse hat überweisen lassen, ein kaum zu überbietendes gewissenloses Verhalten. Dieses bedenkenlose Vorgehen in diesem einen, bekannt gewordenen Fall, weckt den Verdacht, dass es sich wohl nicht um einen Einzelfall handelt. Pauschale Abrechnungsmethoden (vom Gesetz so vorgesehen, s. bspw. unsere Beiträge unter „Betreuervergütung“), verbunden mit Betreuungsgerichten, die die Verfahren nach „Schema F“ abhaken, sorgen dafür, dass mit der unglücklichen Situation, in der sich die Betreuten sowieso befinden auf zumindest moralisch verwerfliche Art und Weise eine Menge Geld verdient wird. Verhaltensweisen dieser Art schaden dem Ansehen der überwiegend engagierten und pflichtbewussten Arbeit von Betreuungsvereinen im Allgemeinen.
Wir möchten unsere Leser darauf hinweisen, dass es sehr wohl zielführende rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen solche Fälle vorzugehen. Dies nicht nur im Hinblick auf die ggf. mögliche Rückerstattung von evtl. zu Unrecht bezahlten Vergütungspauschalen sondern auch im Hinblick auf eine ggf. strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen.

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