Kontrollbetreuer

Vorsorgevollmacht.jpgEin Kotrollbetreuer darf zusätzlich eingesetzt werden. Dies darf nur aber nur erfolgen, wenn für eine Überwachung des Bevollmächtigten ein konkreter Anlass besteht. Es reicht nicht aus, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, den Bevollmächtigten selbst zu überwachen.

Das Urteil des OLG Schleswig kann bei Interesesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.

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