Insolvenzantrag durch Betreuer?

Ein Betreuer kann die Erklärungen, die zur Stellung eines Insolvenzantrages für den Betreuten erforderlich sind für den Betreuten abgeben. Neben dem Betreuer bleibt der Betreute jedoch verpflichtet, die Erklärungen bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Vermögensübersicht, des Vermögensverzeichnisses und des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses persönlich abzugeben, soweit er im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand dazu in der Lage ist.
25.09.2019

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