Gesundheitssorge

Mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge ist der Betreuer verpflichtet, sich in jeder Hinsicht um die gesundheitlichen Belange des Betreuten zu kümmern. Einschränkungen können sich jeweils aus dem individuell beschriebenen Aufgabenkreis aus dem Betreuungsbeschluss ergeben.

Zu den Aufgaben des Betreuers im Aufgabenkreis Gesundheitssorge gehören u.a. grundsätzlich: Veranlassung von Kur- oder Reha-Maßnahmen, Verträge mit Pflegedienst über Haushaltshilfen, „Essen auf Rädern“, ambulante medizinische Hilfen, Realisierung von Heil- und Hilfsmitteln.

Der Betreuer ist also verpflichtet, sich umfassend um die medizinische, bzw. pflegerische und tatsächliche Versorgung des Betreuten zu kümmern. Schuldhafte Pflichtverletzungen auch in diesem Aufgabenkreis können zu einer zivilrechtlichen/strafrechtlichen Haftung des Betreuers führen.

Auch in diesem Zusammenhang sollte das Betreuungsgericht schnellstmöglich über den Sachverhalt informiert und ein Betreuerwechsel beantragt werden.

 

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