Eine der zahlreichen und besonders wichtigen Tätigkeiten von Betreuungsvereinen ist die sog. Querschnittsarbeit. Damit ist die planmäßige Gewinnung, Begleitung und Motivierung von ehrenamtlichen Betreuern gemeint, außerdem die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Betreuer und die Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches für diese Personen.
Zur Finanzierung dieser Querschnittsaufgaben, die durch die Betreuungsvereine bewältigt werden, werden in den Ländern staatliche und kommunale finanzielle Mittel bereitgestellt.
Die Höhe der finanziellen Förderung ist in den verschiedenen Bundesländern allerdings sehr unterschiedlich. Auf diese Förderung besteht in den meisten Bundesländern grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch, sondern sie erfolgt nach „Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Höhe der Fördermittel richtet sich in den meisten Bundesländern nach der Zahl der in den Betreuungsvereinen beschäftigten Betreuer. Dabei gibt es verschiedene Verteilungssysteme, je nachdem wie viele Vollzeit-, Teilzeit- und ehrenamtliche Betreuer bei dem Betreuungsverein beschäftigt sind und welche Anzahl von Betreuungsfällen bearbeitet wird. In einigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen und Baden-Württemberg) gibt es auch sog. „Fallpauschalen“. Dies sind innerhalb der bestehenden Fördermittel besonders ausgewiesene Beträge für die Anwerbung von (neuen) ehrenamtlichen Betreuern, in Baden-Württemberg beispielsweise ein Betrag von bis zu 800 Euro.
Die Unterschiedliche Handhabung der Höhe der Förderung in den verschiedenen Bundesländern und dort innerhalb der jeweiligen Kommunen gibt Anlass zur Kritik. Die Erwartungen und Hoffnungen gegenüber den Betreuungsvereinen aus dem Modellprojekt „Querschnittstätigkeit“ sind hoch. Diesem Anspruch genügen die mehr als unterschiedlichen Fördermodelle der verschiedenen Bundesländer jedoch noch nicht.
Die gesetzlichen Regelungen des Betreuungsrechts sind so ausgestaltet, dass die ehrenamtliche Betreuung im Allgemeinen gefördert werden soll und auch gefördert werden muss, denn die Realität zeigt schon lange, dass die Betreuungsbedürftigkeit in unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen wird und eine weitere Kostenexplosion unaufhaltsam ist. Der große Bereich „Betreuungsrecht“ ist und wird bei der geltenden Gesetzeslage weiterhin auf die Unterstützung durch ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen sein. Der Anteil der ehrenamtlichen Betreuer unterscheidet sich regional aber sehr stark. In manchen Regionen scheint eher darauf hin gearbeitet zu werden, die Mischkalkulation der Berufsbetreuer zu verbessern. Dies ist nicht zuletzt auch eine Folge der unzureichenden und strukturell sehr unterschiedlichen finanziellen Förderung.
Susanne Kilisch
Wiss. Mitarbeiterin