Die UN-Behindertenrechtskonvention – Die Zwischenbilanz ist nicht zufriedenstellend

Auch 7 Jahre nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten ist, haben Forschungen ergeben, dass deren Ziele noch lange nicht umgesetzt sind. Es kann nicht davon gesprochen werden, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben zur Selbstverständlichkeit wurde. Ziel der Konvention ist es, Menschen mit Behinderungen nicht nur als Personen zu betrachten, die der besonderen Fürsorge bedürfen, sondern als Personen, die am alltäglichen Leben teilnehmen möchten und durch entsprechende Hilfestellung auch können. Voraussetzung dafür ist die Akzeptanz der Tatsache, dass diese Menschen mit den gleichen Rechten ausgestattet sind wie Nichtbehinderte.
Nach wie vor gibt es aber große Schwierigkeiten von Kommunen, Ländern und dem Bund, diese Konvention umzusetzen und als Selbstverständlichkeit in den Alltag einfließen zu lassen. Betroffen sind nach wie vor sämtliche Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen, der Arbeitsmarkt, in dem immer noch am System der Berhindertenwerkstätten festgehalten wird genauso wie die Bereiche der allgemeinen Bildung, das eigene Familienleben sowie allgemein die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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