Immer wieder erleben wir empörende Fälle, in denen die Wünsche von Betreuten, was ihre künftige Lebensweise angeht, zwar zur Kenntnis genommen, aber in der Folge schlichtweg ignoriert werden. Anscheinend ist es so, dass Betreute, auch wenn sie geschäftsfähig sind und ihren Willen eindeutig zum Ausdruck bringen können, immer damit rechnen müssen, dass Betreuer und Betreuungsgerichte sich anmaßen, besser zu wissen, was für den Betroffenen gut und vor allem vernünftig ist.
Es geht in einem Fall um eine ältere Dame, die für einen längeren Zeitraum in einem Heim aufgenommen wurde, wobei aber noch nicht ausgeschlossen war, dass sie dieses Heim nach Besserung ihres gesundheitlichen Zustandes wieder verlassen und in ihr eigenes Haus zurückkehren könnte. Dies war und bleibt der ausdrückliche Wunsch der Betroffenen. Die Betroffene vermisst ihre gewohnte Umgebung, in der sie ihr ganzes Leben verbracht hat, und ihre persönlichen Gegenstände sehr. Die Tochter, die zur Betreuerin bestellt wurde, wohnt sehr weit weg und besucht die Betroffene selten. Da die Tochter der Meinung war, dass die Betroffene – entgegen deren ausdrücklichem Wunsch – nicht mehr in ihr Haus zurückkehren darf und wird, stellte sie dies zum Verkauf.
Bevor überhaupt eine Genehmigung für den Verkauf durch das Betreuungsgericht erteilt werden konnte, errichtete sie mit dem potentiellen Käufer einen Vorvertrag und überließ ihm die Immobilie zum Umbau und zur Renovierung, schaffte sozusagen „vollendete Tatsachen“. Ohne dass die Betroffene etwas davon wusste, wurde das Haus ausgeräumt, Wände eingerissen usw. Ihre persönlichen Dinge landeten überwiegend auf dem Müll. Obwohl auch innerhalb des Betreuungsgerichts Zweifel bestanden, wurde der Verkauf schließlich genehmigt. Und dies in Kenntnis des Umstandes, dass der Verkauf gegen den Willen einer geschäftsfähigen Betreuten war. Aber die Beteiligten waren eben der Meinung, dass die alte Dame im Heim einfach „besser aufgehoben war“.
Möglichkeiten, wie man die Betroffene ambulant in ihrem Haus weiter hätte unterstützen können, um ihrem Wunsch, zu Hause zu leben, soweit es geht nachzukommen, wurden nicht einmal in Erwägung gezogen.