Der Sachwalter in Österreich

Die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Sachwalters sind ähnlich ausgestaltet, wie die der deutschen Betreuer. Eine Parallele z. B. ist, dass auch dort jeder beliebige Dritte bei Gericht anregen kann, dass eine andere Person ihre Angelegenheiten dem Anschein nach nicht mehr selbst regeln kann und deshalb „besachwaltet“ werden muss. Der nächste Schritt ist die Erstellung eines psychologischen Gutachtens. Dieses kann – je nach Ergebnis – kurzerhand das ganze Leben der Betroffenen und auch der Angehörigen auf den Kopf stellen, bzw. zum Stillstand bringen. Die Art und Weise, wie diese Gutachten zustande kommen ist oft fragwürdig. Gerade dieses Thema wird zurzeit auch in Deutschland in den Medien heftig diskutiert, untersucht und kritisch wahrgenommen.
So ist es nach Aussagen von Betroffenen und Angehörigen immer öfter der Fall, dass Krankenhäuser und Pflegedienste die Sachwalterschaft bei Gericht anregen, obwohl dies in vielen Fällen überhaupt nicht erforderlich wäre. Die Betroffenen sehen sich oft noch im Krankenhaus (in dem sie wegen einer ganz anderen Krankheit behandelt werden) aus heiterem Himmel einer zwangspsychologischen Begutachtung ausgesetzt. Oft sind sich die Betroffenen dieser Situation auch gar nicht bewusst. Es gibt Fälle, in denen sich der Gutachter gegenüber dem Betroffenen überhaupt nicht zu erkennen gibt. Es werden dann Fragen an den Betroffenen gestellt, aus deren Antworten anschließend ein „Gutachten“ zusammengebastelt wird.
Es wird auch von Fällen berichtet, in denen die Senioren zu Hause völlig unerwartet und unangemeldet von psychologischen Gutachtern besucht werden. Und sogar hier kommt es vor, dass die Betroffenen nicht einmal wissen, mit wem sie es zu tun haben, geschweige denn wissen, was ein solches Gutachten in ihrem zukünftigen Leben anrichten kann. Denn dann beginnt unter Umständen ein Leidensweg, den sich innerhalb eines Rechtsstaats eigentlich keiner vorstellen kann.
Wenn ein solches Gutachten zu dem Schluss kommt, dass eine Sachwalterschaft für eine Person eingerichtet werden muss, und der andere Ehegatte dies nicht akzeptieren möchte und versucht sich dagegen zu wehren, ist es nicht selten, dass dieser „renitente“ Ehegatte kurzerhand ebenfalls psychologisch begutachtet wird. Bei „Ungehorsam“ kann eine Zwangsbegutachtung erfolgen. Auf diese Weise führt der Weg von immer mehr Senioren, die ihr Leben lang gearbeitet haben und nun eigentlich ein sorgenfreies Leben führen könnten, auf direktem Weg in die Fremdbestimmung, Bevormundung und Abhängigkeit von einem Sachwalter, den sie oft nicht einmal persönlich kennen.

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