Durch Volksentscheid aus dem Jahr 2013 hat das Ehrenamt im Freistaat Bayern Verfassungsrang erlangt. Gerade vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum dann gerade die Betreuungsvereine, die durch die ehrenamtliche Betreuungsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten, nicht in ausreichendem Maße finanziell gefördert werden.
Die Betreuungsvereine müssen ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend den ihnen übertragenen Querschnittsaufgaben nachkommen. Querschnittsaufgaben sind die planmäßige Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern, deren Ausbildung, Fortbildung und unterstützende Begleitung – rundherum kostenintensive Maßnahmen, die für eine ordnungsgemäße, ehrenamtliche Betreuungsarbeit unabdingbar sind.
Die Vereine sind mit der derzeitigen Ausstattung an Fördermitteln aber mehr schlecht als recht in der Lage, diese Querschnittsaufgaben in gebotenem Maße bewältigen zu können.
Eine schlechte Ausgangsposition – denn nur die zufriedenstellende Bewältigung der Querschnittsaufgaben macht es überhaupt möglich, Betreuung durch ehrenamtliche Betreuer langfristig sicherzustellen. Wenn es den Vereinen aufgrund fehlender finanzieller Ausstattung nicht gelingt, die interessierten Ehrenamtlichen entsprechend auf ihre Tätigkeit vorzubereiten und währenddessen zu unterstützen, sind die ehrenamtlichen Betreuer zu sehr auf sich alleine gestellt und in der Folge mit den oftmals komplexen Aufgaben einer Betreuung unter Umständen überfordert. Dies führt nicht nur zu Problemen und Missständen in der Führung der einzelnen Betreuungsfälle für alle Beteiligten, sondern auch dazu, dass potentielle Ehrenamtliche sich an eine solche Aufgabe erst gar nicht heranwagen. Aber ohne die wichtige Tätigkeit von ehrenamtlichen Betreuern ist die Betreuungsrechtspraxis in Deutschland derzeit nicht denkbar und vor allem nicht finanzierbar.
Hinsichtlich der Höhe der Landesförderung von Betreuungsvereinen befindet sich im Vergleich der Bundesländer der Freistaat Bayern nach wie vor auf dem vorletzten Platz.
Die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine teilt sich in zwei Bereiche.
Ein Teil der Fördermittel wird vom jeweiligen Bundesland bezahlt, Art. 4 Abs. 1 AGBtG (Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes). In Bayern beträgt die Förderung derzeit ca. 400.000 € pro Jahr. Demgegenüber steht für die Erfüllung der Querschnittsaufgaben, also die Förderung und Sicherstellung der ehrenamtlichen Betreuung ein von den Spitzenverbänden der Betreuungsvereine errechneter jährlicher Gesamtförderbedarf von ca. 2,8 Mio. €. Das Missverhältnis wird dann noch deutlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass die Gesamtkosten für berufsmäßige Betreuung, die aus der Staatskasse beglichen werden, in Bayern bei ca. 85 Mio. € pro Jahr liegen.
Erfahrungswerte zeigen, dass 25 % der Personalkosten der Betreuungsvereine auf die Querschnittsarbeit entfallen sollten, um diese ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend umsetzen zu können. Die Förderung durch den Freistaat Bayern deckt derzeit aber nur etwas mehr als ca. 3 % der Personalkosten ab. Auch die Politik hat erkannt, dass die professionelle Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuung von großer Bedeutung ist und wurde angesichts der finanziellen Missstände inzwischen immerhin aktiv. So hat das Bündnis 90/Die Grünen im Juni diesen Jahres einen Antrag in den Bayrischen Landtag eingebracht, mit dem Inhalt, die Querschnittsförderung der Betreuungsvereine auf ca. 3 Mio. pro Jahr zu erhöhen und so das Ehrenamt zu stärken.
Weitere Fördermittel erhalten die Betreuungsvereine durch kommunale Zuschüsse. Diese erfolgen aber auf freiwilliger Basis und sind der Höhe nach in den verschiedenen Kommunen sehr unterschiedlich. Je nach Ausstattung der Kommunen gibt es in Bayern auch Regionen, in denen diese Zuschüsse ganz gestrichen wurden.
Susanne Kilisch
Wiss. Mitarbeiterin