Eine ältere Dame hatte einer Angehörigen ihr Haus übertragen unter der Voraussetzung, lebenslang dort wohnen zu können und in ihrem Haus von der Angehörigen gepflegt zu werden. Eine 24-Stunden-Pflege wurde organisiert. Entgegen der geschlossenen Vereinbarung wurde die Betroffene nach der Immobilienübertragung in ein Seniorenheim gebracht. Nachdem sich andere Angehörige an das Betreuungsgericht gewandt hatten, wurde ein Rechtsanwalt zum Betreuer bestellt, der explizit dafür eingesetzt wurde, der Betroffenen zur Rückübertragung Ihrer Immobilie zu verhelfen. Er blieb jedoch jahrelang untätig. Nachdem die Betroffene insgesamt 3 Jahre vergeblich darauf wartete, in ihr Haus zurückkehren zu können, ist sie nun verstorben.