Der BGH hat mit Urteil vom 14.03.2019 entschieden, dass die Person, die der Betreute als
Betreuer haben will, auch angehört werden muss, über Vorwürfe, die beispielsweise von der
Verwandtschaft geäußert werden. Auch sprechen die vom Landgericht herangezogenen
Konflikte mit der Verwandtschaft nicht gegen eine Bestellung des jetzigen Ehemanns zum
Betreuer. Welche Rolle die Nichte und die Schwägerin im Leben der Betroffenen einnehmen,
ist nicht festgestellt. Nach Verwandten gefragt, hat die Betroffene in ihrer Anhörung vor dem
Amtsgericht angegeben, sie komme mit niemandem zusammen. Es fehlt deshalb an
ausreichenden Tatsachengrundlagen für die Annahme, dass durch die Bestellung eines
"neutralen" Betreuers Konfliktsituationen vermieden würden, die auch die Betroffene selbst
belasten. Vielmehr erscheint es nicht ausgeschlossen, dass sich die Situation beruhigt, sobald
der Ehemann als Betreuer feststeht und die Wahrnehmung der rechtlichen Verantwortung für
die Betroffene nicht mehr im Konkurrenzstreitmit den Verwandten steht.