Vorbefassung des Rechtsanwalts, der Betreuer werden soll

Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden.
BGH, Beschl. v. 18.12.2013, AZ: XII ZB 460/13

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