Für eine nachhaltige, zum Wohle Aller zufriedenstellende – und am Ende allgemein kostensenkende – Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer ist es notwendig, auf einen ständigen Dialog zwischen den drei Beteiligten im Betreuungsrecht hinzuarbeiten: Die Netzwerkarbeit zwischen Betreuungsbehörde, Betreuungsgericht und Betreuungsverein ist für die Stärkung und weitere Entwicklung der ehrenamtlichen Betreuer besonders wichtig.
Die Betreuungsvereine verfügen über ein aus verschiedenen Gründen nicht optimal genutztes Potential an ehrenamtlichen Mitarbeitern. Sie führen bei der Vergabe von Betreuungsfällen oft ein völlig ungerechtfertigtes Schattendasein. Zum einen liegt das daran, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiter von den Betreuungsvereinen nicht aktiv genug gegenüber den Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten „angeboten“ werden. Zum anderen werden komplexe Fälle oft schon von vornherein an Berufsbetreuer vergeben, ohne die Betreuungsvereine überhaupt zu kontaktieren.
Das Engagement der ehrenamtlichen Betreuer ist vorhanden. Nun müssen sie auch entsprechend in die Entscheidungsfindung, ob ein bestimmter Betreuungsfall aufgrund seines Schwierigkeitsgrades ehrenamtlich oder berufsmäßig geführt werden soll, einbezogen werden. Ein regelmäßiger Austausch und eine intensive Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Behörden und Gerichten können zur notwendigen Stärkung des Ehrenamts führen und so auch langfristig zur Kostensenkung beitragen.
Ein Ansatzpunkt hierfür ist das neue Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde. Danach soll die Betreuungsbehörde u. a. wesentlich dazu beitragen, dass in geeigneten Fällen ehrenamtliche Betreuer eingesetzt werden.
Susanne Kilisch
Wiss. Mitarbeiterin