Dem Betreuer steht gegen die Aufhebung der Betreuung keine Beschwerdebefugnis aus eigenem Recht zu.
BGH, Beschl. v. 04.12.2013, AZ: XII ZB 333/13
Dem Betreuer steht gegen die Aufhebung der Betreuung keine Beschwerdebefugnis aus eigenem Recht zu.
BGH, Beschl. v. 04.12.2013, AZ: XII ZB 333/13