Kontakt- und Besuchsverbot – ein Beispielsfall

Eine ältere Dame, die ihrer Enkeltochter eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt hatte, wurde von dieser in einem Pflegeheim untergebracht. Die Bevollmächtigte wies das Personal des Pflegeheimes an, dass nur Besucher, die ein bestimmtes Kennwort nennen können, die Dame besuchen dürfen. Damit wollte sie unter anderem ausschließen, dass die Betroffene von deren Sohn besucht werden konnte. Das Heimpersonal hielt sich an diese Anweisung. Dem Sohn der Vollmachtgeberin wurde damit das Besuchsrecht verweigert, weiterhin erhielt er von der Pflegeeinrichtung ein Hausverbot. Um durchzusetzen, dass er seine Mutter besuchen darf, wandte sich der Sohn an das Betreuungsbericht mit dem Anliegen, eine Kontrollbetreuung für die Mutter einzusetzen, um das Verhalten der bevollmächtigten Enkelin zu überprüfen. Dies wurde vom Betreuungsgericht abgelehnt. Er wurde darauf verwiesen, sein Besuchsrecht einzuklagen.
Es kommt leider immer öfter vor, dass gerade innerhalb von Pflegeeinrichtungen Besuchsverbote ausgesprochen werden. Dies stellt erhebliche Rechtsverletzungen für alle Beteiligten dar und dient offensichtlich in vielen Fällen dem Ziel, die Betroffenen – aus welchen Gründen auch immer – zu isolieren.

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