Der Fall des Herrn R. aus Passau

Herr R. aus Passau hatte zu seiner Mutter, die sehr selbständig lebte, wenig Kontakt. Ohne dass er es wusste, ist ein Betreuungsverfahren eröffnet worden. Es kam auch zu einem Betreuungsbeschluss. Es wurde ein Betreuer bestellt. Herr R. erfuhr erst nach dem Tod zufällig, dass seine Mutter gestorben war. Der Betreuer hatte die anonyme Beerdigung der Mutter durchgeführt, obwohl er aufgrund des Todes dafür gar nicht mehr zuständig war. Am schlimmsten war es für Herrn R., dass der Betreuer das gesamte Inventar der Wohnung der verstorbenen Mutter angeblich entsorgen ließ. Die Mutter war Goldschmiedin und hing sehr an wertvollem Schmuck. Ihr Erbe bekam vom Betreuer zwei Ringe im Wert von 10 bis 20 Euro wahrscheinlich aus einem Kaugummiautomaten. Dieser Fall zeigt deutlich, dass es notwendig ist, dass eine Gesetzesänderung kommt, dass nicht nur die Betreuer alleine die Wohnung auflösen können, sondern hier in Gegenwart eines Zeugen und dass sie eine Bestandsliste erstellen müssen. Der Fall ist um so gravierender, weil gegenüber dem Altenheim erklärt wurde, dass die Mutter keine Angehörigen hat und er deswegen alles alleine regeln muss. Der Fall ist vor Gericht noch nicht endgültig entschieden.

12.09.2019

Themen
Alle Themen anzeigen