Ob die durch ein Behindertentestament für den Betroffenen angeordnete Vorerbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung zur Mittellosigkeit des Betroffenen führt, ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker erteilten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln. (s. BGH, Beschluss v. 27.03.2013, AZ: XII ZB 679/11)