Der BGH hat durch Beschluss v. 27.03.2013 festgestellt, dass der Behinderte nichtbefreite Vorerbe auch bei gleichzeitiger lebenslanger Testamentsvollstreckung nicht zwingend mittellos ist. Durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker ergangenen Anordnungen ist zu ermitteln, ob der Erblasser auch Vergütungsansprüche des Betreuers ausschließen wollte.
BGH, Beschl. v. 27.03.2013 – XII ZB 679/11