Tunesien: Vorkaufsrecht für Angehörige bei Immobilienverkauf innerhalb eines Betreuungsverfahrens?

In Tunesien besteht kein Vorkaufsrecht für Familienangehörige in einem solchen Fall.
Beim Verkauf einer Immobilie, die im Eigentum einer unter Betreuung stehenden Person steht, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die Familienangehörigen müssen eine Person als Verwalter (Vormund) aussuchen. Er wird durch einen Gerichtsbeschluss benannt oder bestellt.
Er kann als Verwalter unter Aufsicht eines Richters die Immobilie verkaufen.

2. Falls es in der Familie Streit oder Auseinandersetzungen gibt, wird der Richter nach Antrag der Familie einen Verwalter bestellen. Dieser Verwalter muss unter Aufsicht eines Richters agieren, zum Beispiel muss er beim Verkauf die Immobilie zunächst durch einen Sachverständigen schätzen lassen, um einen realen Preis festzulegen.

Faycal Belhadj
Rechtsanwalt
Tunesien

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