Tipps und Tricks bei der Gasrechnung

heizung_2.jpgIn Deutschland verfügen etwa 17 Millionen Haushalte über einen Erdgas-Anschluss. Die Versorgung erfolgt über meistens über die zehn größten Gasunternehmen Eon Hanse, EWE Ortsgase, Mainova, Stadtwerke München, Gasag Berlin, Mitgas, EnBW Regional, Erdgas Südbayern, Badenova und RheinEnergie. Diese Monopolisten haben den Markt regional unter sich so aufgeteilt, dass sie aufgrund dieses Schutzes die Bezugspreise in den letzten Jahren drastisch erhöhen konnten. In diesem Winter wird der Verbraucher im Vergleich zum Vorjahr knapp 100 Euro mehr zahlen müssen. Über die bisherige Erhöhung der Gaspreise wurde in den letzten Wochen und Monaten heiß diskutiert. Auch wurden bereits von Verbrauchern in Hamburg, Bremen und Berlin Klagen eingereicht. Die Gasversorger versuchen ihrerseits jedoch Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, indem sie die Verbraucher bewusst desinformieren und mit einer Sperrung der Versorgung drohen. Zudem wird behauptet, dass eine Gaspreiserhöhung wegen der so genannten Ölpreisbindung gerechtfertigt sei. Aber auch dieses ist falsch. In den vergangenen Monaten nämlich sind die Gaspreise um 68 Prozent mehr gestiegen, als die Gasimportpreise aus dem Ausland.

Ein Verbraucher sollte daher unbedingt seine Jahresabrechnung ganz genau unter die Lupe nehmen. E.on Hanse zum Beispiel hat bereits falsche Gasabrechnungen an Verbraucher geschickt. So wurde einem Verbraucher für einen Zeitraum von 11 Monaten nur 37 Prozent des Gesamtjahresverbrauch und für den letzten Monat des Abrechnungszeitraum 63 Prozent des Gesamtjahresverbrauch berechnet. Natürlich wurde dabei vom Anbieter der überwiegende Teil des verbrauchten Gases zu den erhöhten Gaspreisen abgerechnet. Einem anderen Verbraucher, der zum Glück täglich seinen Gaszählerstand notierte, ist ähnliches widerfahren. Ihm wurde eine Rechnung zugestellt, in welcher erkennbar war, dass er in der Heizperiode von November bis Februar weniger Gasverbrauch hätte, als im Restjahr. Für das Restjahr wurden ihm die erhöhten Preise in Rechnung gestellt. Aufgrund seiner Notizen konnte der Verbraucher aber klar stellen, dass der meiste Verbrauch in der Heizperiode erfolgte, in welcher die Preise eben noch nicht erhöht waren.

Unser Trick: Wenn Sie bemerken, dass Ihre Abrechnung falsch ist, widerrufen Sie innerhalb von sechs Wochen die Abrechnung und überweisen nur den berechtigten Betrag.

Auch die Eichämter der Bundesregierung haben bei einer Prüfung festgestellt, dass 42 % der Gasabrechnungen falsch sind, da die Unternehmen die Vorschriften für den Effektivdruck nicht eingehalten haben. Leider kann der Verbraucher an seiner Rechnung nicht erkennen, ob die Vorschriften eingehalten wurden.

Unser Trick: sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Abrechnung haben, informieren Sie Ihre Landeseichbehörde.

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