Der Antrag auf die Altersrente

Erwerbstaetigkeit_1.jpgUm eine Altersrente aus der Rentenversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt werden. Der Antrag selbst kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen. Diesem Antrag müssen aber alle Versicherungsunterlagen, wie beispielsweise die Belege über Beitragszeiten, über Anrechnungszeiten und über Ersatzzeiten, der eventuelle Nachweis für das auf die Rente anzurechnende Einkommen und Personenstandsurkunden beigefügt werden. Der Antrag selbst ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Aber auch die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland nehmen den Antrag entgegengenommen. Durch den Zeitpunkt der Antragstellung wird dann der Beginn der Rente bestimmt. Stellt man den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen, dann beginnt die Rente von dem Ablauf des Monats an, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Frühester Rentenanspruch ist immer der Erste des Monats, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt sind. Ist die Vollendung einer bestimmten Altersgrenze als Anspruchsvoraussetzung maßgebend und ist diese beispielsweise am 05.04.2006 erfüllt, dann beginnt die Altersrente frühestens am 01.05.2006. Wird der Antrag dann vor dem 31.07.2006 am 06.04.2006 gestellt, dann beginnt die Altersrente am 01.05.2006. Aber auch dann, wenn der Antrag am 30.07.2006 gestellt wird, ist der 01.05.2006 der Rentenbeginn und dioe Rente wird rückwirkend gezahlt. Wird der Rentenantrag hingegen erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist am 01.08.2006 gestellt, beginnt die Rente am ersten des Monats der Antragstellung, also 01.08.2006. Aus diesem Grund sollte man bei der Altersrente den Antrag möglichst drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze stellen. Ab dem Tag der Rentenantragstellung besteht dann in der Regel auch die Versicherungspflicht in der Rentnerkrankenversicherung.

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