In Chile muss die Veräußerung einer Immobilie gerichtlich genehmigt werden. Familienangehörige, werden weder eingebunden noch besteht für diese ein Vorkaufsrecht. Der Vermögenspfleger muss die Begründung für die Veräußerung dem Richter darlegen. Die Veräußerung muss zwangsläufig mittels einer öffentlichen Versteigerung durchgeführt werden.
Andreas Löbel
Abogado / Rechtsanwalt
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