Auf die Pflicht des Betreuers, Kontoauszüge aufzuheben, die das Konto des Betreuten betreffen, kann die Zehnjahresfrist des § 257 Abs. 4 HGB nicht analog angewendet werden.
OLG Jena, Urt. v. 27.02.2013 – 2 U 352/12
Auf die Pflicht des Betreuers, Kontoauszüge aufzuheben, die das Konto des Betreuten betreffen, kann die Zehnjahresfrist des § 257 Abs. 4 HGB nicht analog angewendet werden.
OLG Jena, Urt. v. 27.02.2013 – 2 U 352/12