Anwaltskostenerstattung für Betreuer

Einen interessanten Fall hatte der BGH am 26.05.2020 zu entscheiden. Ein
Unfallgeschädigter geriet ins Koma. Die Ehefrau des Mannes war seine Betreuerin. Für die
Geltendmachung seiner Ansprüche gegen die Unfallversicherung beauftragte die Betreuerin
einen Anwalt. Der BGH stimmte der Entscheidung des AG Gummersbach zu, wonach der
Anspruch auf Schadensersatz für die Anwaltskosten abgewiesen wurde, weil es auf die Person
des Betreuers in einem derartigen Fall abzustellen ist. Der Betreuer hatte gemäß dem
Betreuungsbeschluss den Aufgabenkreis „Vermögens – und Versicherungsangelegenheiten“
übertragen bekommen. Er ist sein rechtlicher Vertreter. Im Rahmen dieser Funktion ging das
Gericht davon aus, dass er, bzw. die Ehefrau, für die Erfüllung der Aufgaben, nämlich
„Geltendmachung der Schadensersatzansprüche“ gegenüber der Versicherung geeignet wäre
und kein Anwalt hierfür benötigt wird. Der Anspruch auf Schadensersatz, nämlich
„Bezahlung der Anwaltskosten durch die Versicherung“ wurde abgewiesen

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