Wohnungsrecht kann verloren gehen

Erhalten Sie im Alter einen Betreuer ,dann kann der Betreuer festlegen, dass sie eventuell auf ihr Wohnungsrecht verzichten. Insofern sie es nicht mehr nutzen nutzen können. Der BGH hat mit Beschluss vom 25.1.12 entschieden, wenn das Interesse an der Wohnungsnutzung nicht besteht, kann der Betreuer auf das Wohnungsrecht verzichten, da es keinen Vermögenswert mehr darstellt.
Es liegt dann auch keine verbotene Schenkung im Sinne von 1804 BGB vor.

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