Widerruf gemeinschaftliches Testament gegenüber Geschäftsunfähigen

Das OLG Nürnber hat entschieden, dass ein gemeinschaftliches Testament auch gegenüber einem testierunfähigen Ehegatten widerrufen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der notariell beurkundete Widerruf dem Betreuer des geschäftsunfähigen Ehegatten zugeht, der mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge betraut ist.

 

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