Seit mehr als 20 Jahren gibt es nicht mehr die Entmündigung in Deutschland. Man wollte für
Menschen, die nicht mehr handeln können oder Hilfe benötigen, eine Gesetzgebung schaffen.
Man hat eine Art Betreuung geschaffen, die vom Wort her schon falsch oder oft
missverständlich ist. Unter Betreuung versteht man in Deutschland nach dem deutschen
Betreuungsrecht nur die rechtliche Hilfe. Eine Hilfe beim täglichen Einkaufen oder eine Hilfe
bei den persönlichen Problemen kann in der Betreuung nicht erfolgen, weil der Zeitaufwand
auch nicht bezahlt wird.
Das Problem, das die meisten in Deutschland nicht kennen, ist, dass man ab dem 18
Lebensjahr, wenn man nicht mehr handlungsfähig ist, automatisch ein Betreuungsfall wird. Ist
ja klar, denn wenn Sie nicht mehr entscheiden können, wer soll im Krankheitsfall über Ihre
Operation, über Ihre Medizin, über Ihre Behandlungsmethode entscheiden?
Ihre Eltern, Ihr Lebenspartner, Ihre Ehefrau, Ihre Kinder? Nein. In Deutschland gibt es keine
automatische gesetzliche Stellvertretung durch Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder
sonstige Angehörige. Nur wenn Sie einer Person Ihres Vertrauens eine sogenannte
Vorsorgevollmacht erteilt haben, darf diese Person überhaupt für Sie handeln.
Diese Vollmacht wird in der Praxis Vorsorgevollmacht genannt. Eigentlich müsste schon in
der Grundschule diese Begriffserklärung erfolgen, weil es sich um eine ganz lebenswichtige
Einrichtung handelt. Sie müssen zu jedem Zeitpunkt ab dem 18. Lebensjahr damit rechnen,
dass Ihnen eine Krankheit, ein Unfall oder ein sonstiger Umstand passiert, dass Sie nicht mehr
handlungsfähig sind. In einem solchen Fall brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht.
Immer wieder wird die Frage an uns gestellt, für welche Bereiche eine Vorsorgevollmacht
benötigt wird? Hier gibt es fünf große Bereiche, die Sie vollmachtmäßig regeln sollten:
1. Den Bereich um Ihr Vermögen:
Wenn Sie nicht mehr handeln können, kann auch niemand mehr vermögensrechtliche
Entscheidungen treffen, also Verträge für Sie schließen oder sonstige Ausgaben für
Sie tätigen, einen Arzt beauftragen, einen Klinikaufenthalt finanzieren, usw. Sie
brauchen jemanden, der die Vollmacht hat, über Ihr Geld zu verfügen.
2. Sie brauchen eine Vollmacht, wenn es darum geht, welche medizinischen
Entscheidungen überhaupt getroffen werden sollen. Ohne Vollmacht kann diese
Entscheidung ein Fremder genauso wenig treffen, wie Ihr Ehepartner, Angehörige
oder Ihre Kinder.
3. Manchmal ist es auch notwendig, Sie in irgendein Krankenhaus zu bringen oder in ein
Pflegeheim oder eine sonstige Anstalt. Auch hier muss jemand für Sie entscheiden
können, weil Sie ja selbst nicht entscheiden können. Im Rahmen einer
Vorsorgevollmacht können wir diese Entscheidungen übertragen.
4. Der 4. Bereich wird von den meisten überhaupt nicht gesehen. In den meisten Fällen,
die mit der Betreuung zu tun haben, erhalten Sie auch eine Entziehung der
Postvollmacht. Auch hier müssen Sie jemanden beauftragen, der für Ihre Post
zuständig ist, der sie entgegennehmen kann und auch rechtlich Schriftstücke
rechtswirksam entgegennehmen darf.
5. Der 5. Bereich betrifft Ihr Telefon. Auch die Entgegenahme von Telefongesprächen ist
meistens nicht mehr erlaubt, sondern erledigt dann der fremde Betreuer. Falls Sie dies
nicht wünschen, sollten Sie auch hierfür jemanden beauftragen, dem Sie Vollmacht
geben, Ihr Telefon auf ihn umzumelden, damit Sie überhaupt wissen, wer Sie anrufen
wollte.
Dies sind nicht alle Bereiche, die Sie im Rahmen einer Vollmacht regeln sollten. Es gibt hier
mehr als 100 verschiedene Bereiche, die nur ein Experte klären kann. Wir wollen hier nur
einen kurzen Einblick geben, was eine Vorsorgevollmacht ist. Eine Vorsorgevollmacht ist ein
Schriftstück, in dem Sie jemanden beauftragen, unter anderem in obengenannten Bereichen
tätig zu werden. Das Schriftstück muss genau formuliert sein. Auch der Inhalt muss der
Gesetzeslage entsprechen, weil es sonst in manchen Bereichen nicht wirksam ist. Lassen Sie
sich von einem Experten beraten und versuchen Sie auch, die Zeit aufzuwenden, damit Ihnen
der Experte erklärt, welche Problembereiche existieren können. Das Herausdrucken eines
Musterformulars aus dem Internet löst sicherlich nicht Ihr Problem eine gute
Vorsorgevollmacht – und insbesondere ausreichende – zu erhalten.